So unterstützen Sie Freiheit, Bürgerrechte und soziale Fairness!
Politische Arbeit, insbesondere wenn Sie öffentlichkeitswirksam sein soll, braucht jede Menge (ehrenamtlicher) Arbeit. Aber leider auch immer Geld. MIt Spendengeldern finanzieren wir hier im Kreisverband primär unsere Wahlkämpfe. Jede Spende hilft uns, unsere Liberale Politik stärker in die politische Waagschale einzubringen.
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.
Kontakt Für Ihre Fragen, Wünsche und Anregungen steht Ihnen unserer Kreisvorsitzenden Ruth Hohenadl jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontoverbindung Kontoinhaber: FDP Kreisverband München Nord Stadtsparkasse München Konto: 531 160 91 BLZ : 701 500 00
Spenden als Beitrag zur Demokratie Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die FDP bis zu 690 €, denn:
Zusätzliche Hinweise Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden. Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben. Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden. Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlich werden. Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist. Stand: Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt für das Jahr 2002. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages. |
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