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Bald 3.000 Euro Strafe fürs Bäume fällen?!

Bericht aus dem BA 11 Milbertshofen/ Am Hart

In der aktuellen Sitzung wurde über einen Antrag der örtlichen

SPD-Fraktion abgestimmt, demzufolge der Münchner Stadtrat aufgefordert

werden soll, zukünftig ein Mindestbußgeld in Höhe von dreitausend Euro

zu erheben, falls jemand ohne Genehmigung auf dem eigenen Grundstück

einen Baum fällt. Mit rot-grüner Mehrheit, unter Beihilfe der FW/ÖDP,

wurde dies dann auch durchgewunken. Teil des Beschlusses war zusätzlich,

den Antrag demnächst ebenfalls allen anderen Münchner Bezirksausschüssen

zur Abstimmung vorzulegen.



Abgesehen von der Merkwürdigkeit, dass die SPD Anträge an den Stadtrat

nicht dort stellt, fällt die Bußgeldhöhe auch gar nicht in die

Zuständigkeit der Landeshauptstadt München. Die Baumschutzverordnung

verweist bzgl. dieser Ordnungswidrigkeiten jedenfalls auf das Bayerische

Naturschutzgesetz, also Landesrecht, das explizit keine Mindeststrafe

vorsieht, sondern eine flexible Spanne.



Als vorgebrachte Begründung für den absurd hohen Betrag dienten die

angeblichen Ausgaben für eine öffentliche Ersatzpflanzung. Dies

erscheint jedoch eher aus den roten Fingern gesogen. Oder die

Stadtverwaltung ist tatsächlich derart unfähig und ineffizient, dass sie

Kosten in dieser Größenordnung verursacht.



Leicht ausrechnen kann man sich indes, dass jeder Gartenbesitzer, um

sich zukünftige Scherereien zu ersparen, nun vorsorglich jeglichen Baum

entfernen wird, dessen Größe noch unterhalb der Grenzen der

Genehmigungspflicht liegt: Also weniger als 80 cm Stammumfang in ein

Meter Höhe.

 

Dr. Claus Wunderlich, Mitglied im BA11